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Die Mandatsbearbeitung

Zusammenarbeit mit Steuerberaterin und anderen Dienstleistern

Sofern notwendig, arbeiten wir mit anderen Spezialisten wie Steuerberater, Sachverständigen, Unternehmensberatern, Rentenberatern, etc. zu kooperieren, damit die im Rahmen Ihres Mandats notwendigen Fragen zu Ihrer Zufriedenheit geklärt werden können.

Im Rahmen einer Bürogemeinschaft arbeiten wir mit Frau Dipl. Betriebswirtin (BA)
Steuerberaterin Dagmar Weis-Welteroth zusammen.

Frau Weis-Welteroth ist gerne bereit, Ihre persönliche Steuerberatung zu übernehmen,
Steuererklärungen anzufertigen oder Bilanzen zu erstellen.

Datenschutz

Ihre persönlichen Daten und der Schriftverkehr werden elektronisch gespeichert und
sofort gelöscht, sofern die Daten nicht mehr benötigt werden. Zu diesen Daten haben nur die Rechtsanwälte und die Assistentinnen Zugang. Sämtliche  Informationen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Anwälte und Mitarbeiter/Innen unterliegen einer gesetzlichen Schweigepflicht. Lesen Sie hierzu unsere ausführliche Datenschutzerklärung.

Vergütung

Die Vergütung des Rechtsanwaltes richtet sich nach dem  Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundsätzlich berechnen wir die dort geregelten gesetzlichen Gebühren. Diese richten sich in erster Linie nach dem Gegenstandswert.

Im Einzelfall kann es aber sowohl für Sie, als auch für den Rechtsanwalt geboten sein, von der gesetzlichen Vergütung abzuweichen. In diesem Fall werden wir Ihnen den Abschluss einer Honorarvereinbarung vorschlagen.

Wir bitten gemäß dem RVG auf die voraussichtlich entstehende Vergütung um eine angemessene Vorschusszahlung.

Sofern Sie aus persönlichen finanziellen Gründen nicht in der Lage sind die Kosten unserer Tätigkeit zu tragen, kann im Einzelfall Prozesskosten- oder Beratungshilfe beantragt werden. Bitte sprechen Sie uns hierauf an.

Die Erstberatungsgebühr

Sollten Sie den Wunsch haben, sich vorerst nur beraten zu lassen, damit Sie abschätzen können, ob sich eine intensive Beratung, ein außergerichtliches oder gerichtliches Vorgehen anbietet, können wir im Rahmen der Erstberatungsgebühr gemäß RVG tätig werden. Das RVG begrenzt in diesem Fall unsere Vergütung auf 190,00 € netto. Eine solche Beratung ist in jedem Rechtsgebiet möglich. Sofern die Beratung den angemessenen Umfang, der einer Erstberatung zugrunde gelegt werden kann überschreitet, kann die Vergütung auch höher sein. Wir werden Sie aber in einem solchen Fall ausdrücklich darauf hinweisen.

Besprechungstermine

Wünschen Sie einen Besprechungstermin, vereinbaren Sie diesen bitte mit unserem Sekretariat. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Besprechungen nur nach Voranmeldung durchführen können.

Ihre Anwaltskanzlei Waldkirch

Sie erreichen uns unter:

MO + Di + DO 9.00 bis 12.00 / 14.00 bis 17.00 und Mi + Fr 9.00 bis 13.00