Die Kanzlei

Ein vertrauensvolles Miteinander zwischen Anwalt und Mandant ist unablässige Voraussetzung für eine erfolgreiche Interessenver- tretung. Wir wollen uns deshalb nicht hinter juristischen Fachaus- drücken verstecken, sondern wir bemühen uns, Ihnen alle Abläufe der Mandatsbearbeitung transparent darzustellen und auf ihre Bedürfnisse einzugehen.

Sie sollen zu jedem Zeitpunkt wissen, was passiert und warum es passiert. Als eine Selbstverständlichkeit sehen wir es an, ihnen vor endgültiger Mandatserteilung die voraussichtlichen Kosten unserer Beauftragung mitzuteilen und auch später vor jedem weiteren kostenauslösenden Schritt ihr Einverständnis einzu- holen.

Im Zivilrecht besteht unser Arbeitsgebiet zunächst in der voraus- schauenden Streitvermeidung für Einzelpersonen und Unterneh- men durch Gestaltung rechtssicherer Vereinbarungen und Verträge, sodann in der außergerichtliche Streitbeilegung durch Aushandeln fairer Vergleiche und schließlich übernehmen wir die Prozessvertretung vor allen Amts-, Land- Oberlandesgerichten und Arbeitsgerichten in Deutschland. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Regulierung von Schadensfällen im Bereich des Verkehrsrechts, des allgemeinen Haftpflichtrechts und des Bau- rechts ebenso wie die Beratung und Vertretung in allen Fragen des Familien- und Erbrechts. Im Bereich des Straf- und Ord- nungswidrigkeitenrechts befassen wir uns vor allem mit Verstös- sen im Bereich des Straßenverkehrs.

Die nähere Beschreibung unserer einzelnen Tätigkeitsschwer- punkte und fachlichen Qualifizierungen erfahren Sie auf der Seite des jeweiligen Anwaltes. Wir scheuen uns nicht, Sie darauf hinzuweisen, wenn ein bestimmter Fall nicht in unseren Kompe- tenzbereich fällt und wir Ihnen deswegen empfehlen, einen anderen sachkundigen Kollegen zu beauftragen.