In unserer Kanzlei sind die Sozietätsmitglieder, die Rechtsanwälte Michael Frommherz, Werner Karlin, Armin Welteroth, sowie Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Kasper und Herr Rechtsanwalt Claudio La Malfa tätig. Im Sekretariat arbeiten Martina Hechinger, Carmen Weis, Irmtraud Keller, Silke Crudo, Ludmila Weimer sowie die Auszubildende Katja Neumann.
Die Rechtsanwälte und die Sekretärinnen verstehen sich als Team und wollen gemeinsam mit Ihnen das Mandat zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten.
Zusammenarbeit mit Steuerberaterin und anderen Dienstleistern
Sollte es im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Mandates notwendig werden, so können wir aufgrund unserer Kontakte mit anderen Spezialisten wie Steuerberatern, Sachverständigen, Unternehmensberatern, Rentenberatern Kontakt aufzunehmen, um die im Rahmen Ihres Mandates notwendigen Fragen zu klären.
Im Rahmen einer Bürogemeinschaft arbeiten wir insbesondere sehr eng mit Frau Dipl.-Betriebswirtin (BA) Steuerberaterin Dagmar Weis-Welteroth zusammen. Wir sind daher jederzeit in der Lage, auftretende steuer- und betriebswirtschaftliche Probleme schnell und unkompliziert zu lösen. Frau Weis-Welteroth ist auch gerne bereit, Ihre persönliche Steuerberatung zu übernehmen, Steuererklärungen anzufertigen oder Bilanzen zu erstellen.
Datenschutz
Datenschutz ist uns sehr wichtig. Ihre persönlichen Daten werden in unserem Computer gespeichert. Zu diesen Daten haben nur die Rechtsanwälte und die Sekretärinnen Zugang. Sämtliche Informationen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.
Das Honorar
Das Honorar des Rechtsanwaltes richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Wir berechnen grundsätzlich die dort geregelten gesetzlichen Gebühren. Die Höhe des Honorars richtet sich in erster Linie nach dem Gegenstandswert, d.h. nach Ihrem finanziellen Interesse und nicht nach dem Umfang der Tätigkeit oder der Schwierigkeit der Sache oder gar dem Erfolg.
Im Einzelfall kann es aber sowohl für Sie als auch für den Rechtsanwalt aus unterschiedlichen Gründen geboten sein, von den gesetzlichen Gebühren abzuweichen. Wir werden Ihnen in solchen Fällen den Abschluß einer Honorarvereinbarung vorschlagen.
Wir fordern auf das entstehende Honorar angemessene Vorschüsse an.
Falls Sie aus persönlichen finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, die Kosten unserer Tätigkeit zu tragen, kann im Einzelfall Prozeßkostenhilfe oder Beratungshilfe beantragt werden. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.
Die Erstberatungsgebühr
Sollten Sie den Wunsch haben, sich vorerst lediglich beraten zu lassen, um abschätzen zu können, ob sich eine intensive Beratung, ein außergerichtliches oder gerichtliches Vorgehen anbietet, so können wir im Rahmen der so genannten Erstberatung tätig werden. Das RVG begrenzt in diesem Fall unsere Gebühren auf 190,00 € netto. Eine solche Beratung ist in jedem Rechtsgebiet möglich. Überschreitet die Beratung allerdings einen angemessenen Umfang, so können die Gebühren auch höher sein. Wir werden Sie aber in einem solchen Fall ausdrücklich darauf hinweisen.
Zusammenarbeit
Wir können Ihre Interessen nur wirksam vertreten, wenn Sie uns rechtzeitig und vollständig über alle wesentlichen Umstände Ihres Falles unterrichten. Deshalb benötigen wir von Ihnen alle wichtigen Schriftstücke im Original oder in einer einwandfrei lesbaren Kopie. Nach Abschluß des Mandats erhalten Sie die persönlichen Unterlagen zurück.
Sie erhalten grundsätzlich Kopien des für Sie wesentlichen Schriftverkehrs. Sie werden somit ständig über den Fortgang Ihres Verfahrens unterrichtet. Es ist zweckmäßig, wenn auch Sie diese Unterlagen zeitlich geordnet abheften.
Wenn wir Sie um eine Stellungnahme zu einem Schreiben bitten, sollten Sie uns möglichst bald zumindest stichwortartig schriftlich antworten oder mit unserem Sekretariat einen Besprechungstermin vereinbaren.
Jeder Rechtsanwalt arbeitet mit einer persönlichen Sekretärin. In unserer Kanzlei arbeiten ausschließlich Fachkräfte. Der Name der Sekretärin wird Ihnen bei Auftragserteilung mitgeteilt. Diese ist während der Dauer des Mandats die Verbindungsstelle zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Wir möchten Sie deshalb bitten, sich bei Rückfragen oder Terminsvereinbarungen direkt mit der Sekretärin in Verbindung zu setzen. Diese kann Ihnen in vielen Fällen aufgrund ihrer qualifizierten Kenntnisse bereits weiterhelfen.
Rechtsmittel und Fristen
Entscheidungen der Gerichte oder behördliche Verfügungen können mit Rechtsmittel angefochten werden. Die Einlegung eines solchen Rechtsmittels löst aber grundsätzlich Kosten aus, die zu Ihren Lasten gehen, wenn es letztendlich nicht erfolgreich ist. Wir legen daher gegen Entscheidungen ein Rechtsmittel in der Regel nur ein, wenn Sie uns dazu ausdrücklich beauftragen. Gerne beraten wir Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten einer Rechtsmitteleinlegung.
Die Einlegung von Rechtsmittel ist grundsätzlich an Fristen gebunden. In einem laufenden Mandat werden uns die Entscheidungen regelmäßig zugestellt, so daß wir unsererseits die Einhaltung der Fristen überwachen.
Im Einzelfall ist es möglich, daß Ihnen im Laufe des Mandats ein Rechtsmittel doch persönlich zugestellt wird und wir hiervon nicht benachrichtigt werden. Es ist wichtig, daß Sie uns solche Entscheidungen sofort zukommen lassen, damit wir in Absprache mit Ihnen die entsprechenden Rechtsmittel einlegen können.
Bürozeiten
Unser Büro ist von Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr und 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet, freitags bis 17.00 Uhr. Während der Bürozeiten erreichen Sie unser Sekretariat. Sie können Nachrichten hinterlassen oder Unterlagen übergeben. Außerhalb der Bürozeiten können Sie Nachrichten auf unseren Anrufbeantworter sprechen.
Telefon
Bei telefonischen Rückfragen kann Ihnen unser qualifiziertes und kompetentes Personal die gewünschten Auskünfte häufig direkt erteilen, ohne beim Anwalt nachfragen zu müssen. Auch können Sie dort gerne Nachrichten oder Anfragen zur Weiterleitung an den Anwalt hinterlassen.
Wenn Sie einen Anwalt persönlich sprechen möchten, bedenken Sie bitte, daß Rechtsanwälte während der Bürozeiten nicht immer telefonisch erreichbar sind, weil sie z.B. Termine wahrnehmen oder unaufschiebbare Arbeiten erledigen. Unser Sekretariat nennt Ihnen daher gerne die Zeiten, in denen Sie uns sicher telefonisch sprechen können. Wenn Sie zurückgerufen werden möchten, sagen Sie bitte unserem Sekretariat, wann und unter welcher Telefonnummer wir Sie erreichen können. Wir werden Sie dann zu der vereinbarten Zeit zurückzurufen.
Besprechungstermine
Wünschen Sie einen Besprechungstermin, vereinbaren Sie diesen bitte direkt mit unserem Sekretariat. Dort wird unser Terminkalender geführt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir Besprechungen nur nach Voranmeldung durchführen können.
Geldverkehr
Es kommt häufig vor, daß Gelder, die für Sie bestimmt sind, auf unser Anderkonto einbezahlt werden. Dieses Konto dient der treuhänderischen Verwaltung der so genannten Fremdgelder. Eingehende Fremdgelder leiten wir grundsätzlich unverzüglich an Sie weiter. Dies geschieht per Online-Überweisung. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Sie uns bereits bei der Übertragung des Mandats Ihre Kontonummer hinterlassen. Bei Zahlungen Ihrerseits auf unsere Konten bitten wir Sie, auf dem Überweisungsträger unbedingt unser Aktenzeichen anzugeben, damit unsere Buchhaltung die Zahlung richtig zuordnen kann. Wenn Sie Rückfragen zu Buchungsvorgängen haben, so wenden Sie sich bitte direkt an Frau Weis oder Frau Hechinger.
Rechtsschutzversicherung
In vielen Fällen übernimmt eine von Ihnen abgeschlossene Rechtsschutzversicherung die bei uns entstehenden Kosten. Ob dies im Einzelfall tatsächlich der Fall ist, kann verläßlich erst mit einer Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung in Erfahrung gebracht werden. Bitte beachten Sie, dass in Einzelfällen der von Ihnen abgeschlossene Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung enthalten kann, in dessen Höhe Sie persönlich eintrittspflichtig sind.
Kommunikation
Wir kommunizieren mit Ihnen auf dem Postwege, telefonisch, per Telefax oder e-Mail. Sofern Sie keine Einwendungen erheben, werden wir Ihnen einfache Schreiben per Telefax oder e-Mail übersenden. Wir möchten Sie allerdings darauf hinweisen, daß bei der Übermittlung per e-Mail theoretisch unbefugte Dritte auf die Nachrichten Zugriff nehmen können. Wenn Sie daher keine Kommunikation per e-Mail wünschen, bitten wir um Ihren ausdrücklichen Hinweis. Umfangreiche Anlagen werden wir selbstverständlich per Post übersenden.
Eine optimale Kommunikation zwischen Ihnen und uns ist wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung des Mandats. Wir bitten Sie daher, die Hinweise in dieser Büroinformation zu beachten. Falls Sie Ihrerseits Kritik an den von uns gehandhabten Gepflogenheiten haben, bitten wir um Ihren Hinweis. Für Verbesserungsvorschläge sind wir jederzeit dankbar.